NOVO Go offiziell als Hilfsmittel von der GKV zugelassen
Wir freuen uns, bekannt geben zu können, dass unsere mobile Notruflösung NOVO Go offiziell als Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland zugelassen wurde.
Das NOVO Go, zusammen mit der Basis NOVO Go DOCK und dem SMILE-Funksender, ist nun unter der Hilfsmittelnummer 52.40.01.1133 gelistet. Diese Zulassung bestätigt, dass NOVO Go die hohen Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit erfüllt, die die GKV für technische Hilfsmittel zum selbstständigen Wohnen festlegt.
Besonders bemerkenswert ist, dass NOVO Go das erste echte tragbare Gerät ist, das am Handgelenk getragen werden kann und eine Pflegekassenzulassung in der Produktgruppe PG 52.40.01.xxxx erhalten hat. Die Untergruppe 01 ist für klassische Hausnotrufgeräte mit voller Bezuschussung als stationäres Hausnotrufgerät vorgesehen. Somit entfällt ein aufwändiges Einzelantragsverfahren, um die Bezuschussung für den Hausnotrufteilnehmer zu beantragen. Dies sieht anders aus, wenn die Systeme nicht in der Untergruppe 01 oder gar nicht zugelassen sind.
Diese Anerkennung stärkt die Position von NOVO Go als einzigartige, zertifizierte und erstattungsfähige Lösung auf dem deutschen Hausnotrufmarkt – eine Kombination aus Mobilität, kompaktem Design und moderner Remoteverwaltung für maximale Sicherheit, überall und jederzeit.
Mit dieser Zulassung unterstreichen wir unser Engagement für Innovation und Qualität in der persönlichen Sicherheitstechnologie, um Menschen ein selbstbestimmtes und sicheres Leben zu ermöglichen – und unseren Partnern einen klaren Wettbewerbsvorteil zu bieten.