Neue EU-Datenschutzverordnung: NEAT ist auf dem neuesten Stand
Beim Thema Datenschutz erfüllt NEAT konsequent die aktuellenVorgaben. Das gilt auch nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzverordnung ab dem 25. Mai.
Der sichere und verlässliche Umgang mit Daten steht für NEAT an erster Stelle. Bereits im vergangenen Jahr hat die NEAT Gruppe mit der Zertifizierung nach ISO 27001 die international anerkannten Standards für Daten- und Informationssicherheit erfüllt. Mit dem Inkraftreten der neuen EU-Datenschutzverordnung am 25. Mai 2018 wird vor allem der Schutz bezüglich personenbezogener Daten gestärkt. Dazu gehören unter anderem Name, Adresse und E-Mail, aber auch der Standort der betroffenen Personen.
NEAT speichert bei der Verwendung der M2M-Karte keine Daten
Bezüglich der von NEAT gespeicherten Kundendaten gilt der bereits bestehende Datenschutz im Rahmen der technischen und organisatorische Maßnahmen (TOM). Zudem möchten wir klarstellen, dass die alleinige Nutzung der NEAT M2M-Karten von seiten der NEAT GmbH keine Speicherung von personenbezogenen Daten nach sich zieht. NEAT tritt hier lediglich als Application Service Provider auf. Wird die NEAT M2M-Karte mit dem Care Management Portal genutzt, ist der Datenschutz im Rahmen der TOM-Vereinbarung geregelt. Im Übrigen ist der Datenschutz für Telekommunikationsdienstleistungen als Nebenleistung speziell geregelt.
Bei weiteren Fragen rund um den NEAT Datenschutz können Sie sich gerne an unsere Zentrale in München-Ismaning wenden.