Steuertipp: Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
Gemäß § 35a Abs. 2 des Einkommenssteuergesetzes EStG mindern Aufwendungen von haushaltsnahen Dienstleistungen die Steuern um 20% bzw. maximal 4.000 Euro. Auch der Hausnotruf mit Betreuungspauschale lässt sich so bei der Einkommenssteuer verrechnen.
Als Teil unseres umfassenden Service- und Support-Konzepts weisen wir unsere Kunden gerne immer wieder auf verschiedene generelle Vorteile rund um den Hausnotruf hin. Heute möchten wir Ihnen einen Steuer-Tipp mitgeben, den vielleicht nicht alle Kunden und Hilfsdienste immer präsent und vor Augen haben: Hausnotrufsysteme wie z. B. NOVO von NEAT mit Betreuungspauschale sind grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar.
Laut BFH endet ein Haushalt nicht zwingend an der Grundstücksgrenze
Die Begründung des Bundesfinfanzhofs (BFH) als rechtlich oberste Instanz ist ebenso klar wie einleuchtend. Der BFH legt den Begriff „Haushalt“ nämlich räumlich-funktional aus. Deshalb können haushaltsnahe Dienstleistungen auch außerhalb der Grundstücksgrenzen stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass sie in unmittelbar räumlichem Zusammenhang mit dem betroffenen Haushalt stehen. Genau das ist beim Hausnotruf der Fall: Zwar liegt die Hausnotrufzentrale außerhalb des Grundstücks, sie erbringt aber eine Leistung, die dann in der jeweiligen Wohnung und damit direkt innerhalb des Haushalts eintritt.
Auch Nutzer von betreutem Wohnen können von der Regelung profitieren
Ein weiterer interessanter Aspekt dieser Regelung ist, dass auch ein Bewohner einer betreuten Wohnung die Ausgaben für ein Hausnotrufsystem mit Betreuungspauschale steuerlich absetzen kann. Voraussetzung ist, dass die Person dort eigenständig in einer abgeschlossenen Einheit lebt. Es muss also innerhalb des betreuten Wohnkonzepts ein eigenständiger Haushalt bestehen, um den Hausnotruf steuerlich abzusetzen.
Wir hoffen, Sie können mit diesem zusätzlichen Argument zur Steuerersparnis auch Ihre Kunden noch besser und gezielter von den Vorteilen eines Hausnotrufsystems mit Betreuungspauschale überzeugen.