Rauchmelderpflicht 2018: Mit FLASH auch für Schwerhörige wirksam
Seit dem 1.1.2018 müssen alle Gebäude in Deutschland mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Mit der Funk-Blitzlampe FLASH sind auch schwerhörige Personen zuverlässig alarmiert.
Die Rauchmelderpflicht kann Leben retten: Im Falle eines Brandes oder einer starketn Rauchentwicklung ertönt durch den Rauchmelder ein deutlich hörbarer Signalton, auf den Nachbarn oder andere Mitbewohner aufmerksam werden. Die Nutzer eines NEAT Hausnotrufsystems können sich noch sicherer fühlen: Hier alarmiert nicht nur der Funk-Rauchmelder SMOKE mit einem optischen und akustischen Signal, auch die angeschlossene Hausnotrufzentrale wird benachrichtigt und kann Hilfe organisieren.
Mit SMOKE S Link und FLASH sind auch Schwerhörige klar alarmiert
Was aber passiert, wenn die Bewohner die Alarmierung über SMOKE aufgrund einer Hörschwäche oder sogar Taubhheit nicht hören und auch das optische Signal nicht wahrnehmen? Die Lösung für Gehörlose ist die Blitzlampe FLASH: Sie lässt sich über die Funkbox WIOR in das NEAT Hausnotrufystem einbinden und mit dem Rauchmelder SMOKE kombinieren. Im Fall eines Brandes oder einer starken Rauchentwicklung wird dann neben SMOKE S LINK auch die Funk-Blitzlampe FLASH ausgelöst. Die Blitzdauer ist dabei individuell und für einen beliebigen Zeitraum programmierbar. Die Stromversorgung erfolgt über ein Steckernetzteil und ist damit absolut sicher und zuverlässig.